Gottesdienst
Einweihung Widmung Entwidmung

Entwurf zur Erprobung
UEK, VELKD (Hrsg.)
144 Seiten
Hannover, 2022
Gebäude, Einrichtungen und Gegenstände werden eingeweiht, d. h. in einem festlichen Akt ihrer Bestimmung übergeben und in Gebrauch genommen.
Für die gottesdienstliche Feier dieses Aktes ist eine neue gemeinsame Agende von UEK und VELKD entwickelt worden, die bis 31. Oktober 2023 von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirchen erprobt wird.
Der Entwurf enthält Ordnungen, ggf. liturgische Module und Materialien für die Einweihung von gottesdienstlichen und nicht gottesdienstlichen Gebäuden, Einrichtungen und Gegenständen sowie eine Liturgie für einen Abschiedsgottesdienst im Rahmen einer Entwidmung eines Kirchgebäudes.
Weitere Informationen unter "Erprobung - Einweihung Widmung Entwidmung".
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