Lutherische Generalsynode Dresden 2014
Darstellungen und Dokumente zur Geschichte der Lutherischen Kirchen
Bericht über die siebte Tagung der elften Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 6. bis 8. November 2014 in Dresden
- Reihe
 - Protokollbände der Generalsynode
 
- Ausführung
 - Paperback
 
- Sprache
 - Deutsch
 
- Seitenzahl
 - 498
 
- Format
 - 14,8 x 21,0 cm
 
- Veröffentlichungsjahr
 - 2015
 
- Verlag
 - Lutherisches Verlagshaus, Hannover
 
- ISBN Print
 - 978-3-7859-1199-0
 
Vom 6. bis 8. November 2014 fand in Dresden die 7. Tagung der 11. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) statt. Diese war zugleich auch die letzte der laufenden Amtsperiode.
Die Teilnehmenden tagten, wie seit 2009 bewährt und gewohnt, zeitlich und örtlich verbunden mit der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) und der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Der vorliegende Protokollband „Lutherische Generalsynode 2014“ informiert ausführlich über den Verlauf sowie die Ergebnisse der Beratungen in Dresden. Er folgt in Strukturierung und Bearbeitung den bisherigen Protokollbänden. In ihm sind die Redebeiträge in den Plenarverhandlungen sowie die gefassten Beschlüsse und Entschließungen dokumentiert.
In Dresden war der Leitende Bischof bzw. die Leitende Bischöfin neu zu wählen. Landesbischof Gerhard Ulrich, der diese Position seit 2011 innehatte, wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Für dieses Organ sieht die Verfassung der VELKD eine Amtszeit von drei Jahren vor, allerdings ist eine Wiederwahl möglich.
Für die Tagung hatten sich die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands sowie EKD und UEK auf das gemeinsame Thema „Die Kommunikation des Evangeliums in der digitalen Gesellschaft“ verständigt. Dieses wurde in den Plenen der drei gliedkirchlichen Zusammenschlüsse in jeweils unterschiedlicher Akzentuierung entfaltet und bearbeitet.
Anhand von vier Beispielen aus der digitalen Praxis sowie eines Fachvortrags von Professor Ilona Nord, Hamburg, informierte sich die Generalsynode über die Möglichkeiten und Bandbreite digitaler Kommunikation im kirchlichen Kontext. Die Generalsynode begrüßte den Einsatz digitaler Medien für die Kommunikation des Evangeliums als Ergänzung der Verkündigung an den gewohnten Orten und konkretisierte ihr Votum in zwei Schwerpunkten: Zum einen lud sie zur Teilnahme am digitalen Projekt des Lutherischen Weltbundes „Global Young Reformers“ im Vorfeld des Reformationsjubiläums ein.
Zum anderen beschloss sie die Ausschreibung eines Wettbewerbs zu Projekten digitaler Kommunikation für Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen. Damit soll ein Impuls gesetzt werden, die Möglichkeiten digitaler Medien zur Kommunikation des Evangeliums auszuloten und anzuwenden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Generalsynode lag in Dresden auf der Fortführung der Beratungen zu Fortentwicklung des Verbindungsmodells. Dafür wurde, wie 2013 in Düsseldorf beschlossen, eine Vorlage der gemeinsamen Steuerungsgruppe in die Plenen von VELKD sowie UEK und EKD eingebracht. Die gemeinsame Beschlussvorlage sah vor, die konfessionellen Bünde UEK und VELKD in ihrer Eigenständigkeit zu erhalten, zugleich aber die Zusammenarbeit auf der Prozess-, Struktur- und Organisationsebene zu verstärken.
Der dazu gefasste Beschluss betont die Fortentwicklung des Verbindungsmodells hin zu vertiefter und verdichteter Gemeinschaft von EKD, UEK und VELKD in der EKD sowohl in struktureller als auch theologischer Perspektive: So herrscht Einvernehmen im Verständnis von der ekklesialen Funktion der EKD als Kirche, in der die Gemeinschaft der Gliedkirchen zum Ausdruck kommt. Die EKD wird als Instrument für die Einheit der Gliedkirchen und der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse unter den Bedingungen konfessioneller Pluralität gesehen, das die in ihr vereinten Bekenntnistraditionen pflegt und achtet und so gemeinsames Handeln ermöglicht. Die konfessionellen Bünde regeln ihre Angelegenheiten eigenständig und dienen damit zugleich der Gemeinschaft in der EKD. Sie arbeiten arbeitsteilig und komplementär. Die Identität der VELKD drückt sich insbesondere in den Handlungsfeldern Theologie, Gemeinde, Liturgie und Ökumene aus.
Der Beschluss benennt als Eckpunkte für die Fortentwicklung des Verbindungsmodells u. a. die Implementierung einer gemeinsamen Themensteuerung im Sinne einer „vertieften Kooperation und Koordination“ und eine engere personelle Verzahnung zwischen dem Rat der EKD und der Kirchenleitung der VELKD sowie zwischen den Kammern und Ausschüssen. Die Anerkenntnis der EKD als Kirche wird eine Grundordnungsänderung nach sich ziehen, der die Gliedkirchen zustimmen müssten. Für die verbundenen Synoden gilt: „Die Personenidentität von EKD-Synodalen und Mitgliedern der Vollkonferenz der UEK bzw. der Generalsynode der VELKD hat sich bewährt und wird weitergeführt.“ Die zukünftige Arbeit der Generalsynode soll sich auf die legislativen und legitimierenden Funktionen konzentrieren. Die weitere Zusammenführung der Ämter der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse mit dem Kirchenamt der EKD soll in einem Organisationsentwicklungsprozess umgesetzt werden, der
im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein soll.
Im weiteren Verlauf der Tagung nahm die Generalsynode die Berichte des Leitenden Bischofs, Landesbischof Gerhard Ulrich (Schwerin), und des neuen Catholica-Beauftragten, Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke, entgegen und verabschiedete dazu Entschließungen. Des Weiteren erfolgten die Beschlüsse zur Jahresrechnung 2013, dem Doppelhaushalt 2015/2016 und – mit Blick auf die konstituierende Tagung 2015 in Würzburg – zur Verpflichtung von Mitgliedern der Synode der EKD, der Generalsynode der VELKD und der Vollkonferenz der UEK.



