Leuenberger Konkordie

Die Leuenberger Konkordie stellt eine historische Einigung über die gegenseitige Anerkennung reformatorischer Kirchen dar. Sie sichert den unterzeichnenden Kirchen wechselseitig die volle Kirchengemeinschaft zu. Dies umfasst die gegenseitige Anerkennung der Sakramente, der Ämter und der rechtmäßigen evangelischen Verkündigung.

Das Dokument ist benannt nach dem schweizerischen Leuenberg, in welchem es am 16. März 1973 lutherische, reformierte und unierte Theologen nach vier Jahren Arbeit einstimmig verabschiedet wurde. Als es am 1. Oktober 1974 in Kraft trat, beendete es damit in Teilen die Spaltung zwischen den reformatorischen Konfessionen, die es seit nahezu 500 Jahren gab.

94 Kirchen aus Europa und Südamerika haben die Leuenberger Konkordie mittlerweile anerkannt. Zusammen bilden Sie die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE).

Text der Konkordie von 1973

50 Jahre Leuenberg

Vortrag von The Revd. Dr. John P. Bradbury, geschäftsführender Präsident der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE)

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