Generalsynode

Lutherische Generalsynode Timmendorfer Strand 2012

Darstellungen und Dokumente zur Geschichte der Lutherischen Kirchen

Bericht über die fünfte Tagung der elften Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 1. bis 3. und 6. November 2012 in Timmendorfer Strand

Reihe
Protokollbände der Generalsynode
Ausführung
Paperback
Sprache
Deutsch
Seitenzahl
404
Format
14,8 x 21,0 cm
Veröffentlichungsjahr
2013
Verlag
Lutherisches Verlagshaus, Hannover
ISBN Print
978-3-7859-1166-2

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„Lutherische Kirchen auf dem Weg: Zugänge zum Reformationsjubiläum 2017“ – so lautete der thematische Schwerpunkt der 5. Tagung der 11. Generalsynode der VELKD, die vom 1. bis 3. und am 6. November 2012 in Timmendorfer Strand stattfand – 2012 nicht nur zeitlich und örtlich mit den Tagungen der EKD-Synode und der UEK-Vollkonferenz verbunden, sondern in diesem Jahr auch thematisch. Während die Synode der EKD eher die gesellschaftspolitischen Fragen in Deutschland im Zusammenhang des Reformationsjubiläums in den Blick nahm, entfaltete die Generalsynode das Thema aus theologischer und ökumenischer Perspektive.

Zum Schwerpunktthema der Generalsynode, das am zweiten Sitzungstag, Freitag, 2. November 2012 auf der Tagesordnung stand, sprachen drei hochrangige Gäste. Der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Prof. Dr. Kurt Kardinal Koch (Rom), gab einen Impuls zu „Reformation und Tradition“. Der Generalsekretär des Lutherischen Weltbundes (LWB), Pfarrer Martin Junge (Genf), sprach zu „Reformation und Inkulturation“ und Prof. Dr. Bernd Oberdorfer, Ordinarius für Systematische Theologie (Augsburg), entfaltete das Thema unter der Perspektive „Reformation und Emanzipation“.

Mit Blick auf das Reformationsjubiläum sprach sich der Leitende Bischof der VELKD, Bischof Gerhard Ulrich (Kiel), in seinem Bericht vor der Generalsynode am ersten Sitzungstag, dem 1. November 2012, für eine doppelte Blickrichtung aus. „Reformation ist als Weg nach vorne in die Zukunft noch nicht hinreichend beschrieben. Die Veränderungsbewegung, die es verdient, Reformation genannt zu werden, ist zugleich eine Umkehr, eine Wiederherstellung, eine Rückkehr zum Ursprung.“ Wenn man das reformatorische Verständnis des christlichen Glaubens auf einen Begriff bringen wolle, liege es nahe, „den Begriff der Freiheit dafür zu wählen“. Folgerichtig hob Ulrich die Vielgestaltigkeit des christlichen Glaubens hervor. Er sei beeindruckt davon, „wie der Glaube in ganz unterschiedlichen Kontexten unterschiedliche Ausdrucksformen“ annehme. Der Protestantismus sei „eine pluralismusfähige Gestalt des Christentums“. Es komme weniger darauf an, Vereinheitlichungen durchzusetzen, als mit vielfältigen Formen umgehen zu können. Er sei davon überzeugt, dass man eine Reformation der Kirche nicht machen könne, sondern dass sie Gott zum Urheber habe. Die Einheit der Kirche, so Bischof Ulrich, werde vor allem „durch wechselseitige Anerkennung“ vorangebracht. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Bedeutung der Leuenberger Konkordie von 1973, die Gemeinschaft der Verschiedenen zu fördern und damit ein Modell auch für den gesellschaftlichen Bereich abzugeben. „Föderale Strukturen und Subsidiarität sind die Weise, auf die wir diese Einsicht leben. In dem Geflecht von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Landeskirchen, konfessionellen Zusammenschlüsse, EKD und Weltbünden darf nicht Konkurrenz und Eifersucht herrschen, sondern jedes Glied am Leibe hat seine Funktion zum Nutzen des Ganzen auszuüben.“

Auf den notwendig unterschiedlichen Blick auf das Reformationsjubiläum der römischkatholischen Kirche wies der Catholica-Beauftragte der VELKD, Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber (Wolfenbüttel), in seinem Bericht vor der Generalsynode hin. Anlässlich der 50-Jahr-Feier des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 - 1965) und der Vorbereitungen auf die 500-Jahr-Feier der Reformation in 2017 stelle sich die Frage, „ob ein gemeinsames Feiern der Jubiläen möglich“ sei. Auf beiden Seiten gebe es Vorbehalte. Die römisch-katholische Kirche werde kein Ereignis feiern wollen, „das ihrer Ansicht nach in seinen Folgen zum Auseinanderbrechen der westlichen Kirche geführt“ habe. Auf evangelischer Seite dagegen wecke der Vorschlag, „zum Auftakt des Gedenkens ein beiderseitiges Schuldbekenntnis zur Reinigung des Gedächtnisses zu begehen, die Befürchtung, dass dann der Dank und die Freude über die positiven Errungenschaften der Reformation zu kurz kommen könnten.“ Beide anstehenden Jubiläen seien keine ökumenischen Veranstaltungen, sondern lägen in der Verantwortung einer der beiden Kirchen. „Zugleich hat die jeweils verantwortliche Kirche die Aufgabe und Pflicht, dem Jubiläum eine ökumenische Dimension zu geben. Die eine Kirche lädt die andere ein, mit dabei zu sein.

Bereits heute gebe es zahlreiche Modelle des gemeinsamen Feierns in ökumenischer Versöhntheit, etwa bei gemeinsamen Wortgottesdiensten oder auch bei ökumenischen Taufgedächtnisfeiern, die eine hohe Verbundenheit dokumentierten. Die auf der Tagung vorgestellte agendarische Handreichung zum Taufgedächtnis und auch der ökumenische Gottesdienst zur Tauferinnerung am 2. November in St. Aegidien zu Lübeck, an dem Kardinal Koch und LWB-Generalsekretär Junge mitwirkten, seien dafür beispielhaft.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tagung bildete die Diskussion um den Stand des Verbindungsmodells zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Union Evangelischer Kirchen (UEK) und der VELKD. Nach intensiven Beratungen beschloss die Generalsynode, Vorschläge zur Fortentwicklung dieses Modells auszuarbeiten. Der Fortentwicklung soll eine Evaluation des vor sieben Jahren beschlossenen Verbindungsmodells bis zur Generalsynode 2013 vorausgehen. Die Überlegungen sollen mit der EKD und der UEK abgestimmt und 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zugleich regte die  Generalsynode an, mit der EKD, der UEK und dem Reformierten Bund in theologische Gespräche über die Leuenberger Kirchengemeinschaft, das Augsburgische Bekenntnis „als mögliches einendes Grundbekenntnis“ sowie die Barmer Theologische Erklärung einzutreten. Dadurch könne „eine neue Qualität des Verbindungsmodells innerhalb des Reformprozesses der EKD bis zum Jahre 2017“ entstehen.

Im weiteren Verlauf der Tagung verabschiedete die Generalsynode auch Beschlüsse zu einer agendarischen Handreichung mit dem Titel „Zur Feier des Taufgedächtnisses“, zu den Jahresrechnungen der VELKD und ihrer Einrichtungen für das Rechnungsjahr 2011 sowie über den Haushaltsplan und die Umlagen der VELKD für die Haushaltsjahre 2013/2014, der erstmals nach Maßgabe der kirchlichen Doppik erstellt worden war.

Der vorliegende Protokollband „Lutherische Generalsynode 2012“ unterrichtet ausführlich über den Verlauf sowie die Ergebnisse der Beratungen in Timmendorfer Strand. Er dokumentiert u. a. die Berichte des Leitenden Bischofs und des Catholica-Beauftragten sowie die gefassten Entschließungen und Beschlüsse.


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