Neue Taufagende geht in die Erprobung

Der Entwurf der neuen gemeinsamen Taufagende zur Erprobung ist hier als Download verfügbar.    

Seit Einführung der Agende für die Taufe Ende der 1980er Jahre in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und im Jahr 2000 in der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) hat sich die Praxis der Taufe in vielerlei Hinsicht verändert:

  • Die Säuglingstaufe in zeitlicher Nähe zur Geburt hat an Zuspruch verloren. Stattdessen werden die Kinder als Kleinkinder oder als Jugendliche im Zusammenhang von Religions- und Konfirmandenarbeit und Junger Gemeinde getauft. Die Zahl der Taufen Erwachsener wächst, wenn auch nur schwach – oft im Zusammenhang mit der Teilnahme an Glaubenskursen.
  • Immer häufiger gibt es Täuflinge, die nur einen oder keinen evangelischen bzw. kirchlichen (selbst getauften) Elternteil haben und deren Eltern sich dennoch bewusst für die Taufe ihres Kindes in der evangelischen Kirche entscheiden.
  • Taufen an Orten außerhalb des Kirchenraumes (zum Beispiel bei Tauffesten) erfreuen sich wachsender Beliebtheit.
  • Die Schwierigkeiten von Eltern, Paten zu finden, die einer Kirche angehören, haben zugenommen. Sie erschweren häufig die Entscheidung zur Taufe.
  • Zugenommen hat auch die Verbindung von Taufe und Trauung, sowohl der Taufe von Kindern wie der von Ehepartnern.

Das hat Folgen für die Gestaltung der Taufgottesdienste. VELKD und UEK legen jetzt einen Entwurf für eine neue, gemeinsame Taufagende vor, der der veränderten Praxis Rechnung trägt.


Was ist neu?
Der Vorschlag enthält als „Form I“ Ordnungen die mit einer klaren rituellen Dramaturgie die Tauffeier als zeichenhaftes geistliches Weggeschehen ausgestalten und damit den Feiernden ermöglichen wollen, sich den kirchlichen Symbolbestand im Mitvollzug anzueignen. Die Ordnungen der „Form II“ nehmen stärker die konkrete Situation der beteiligten Menschen (Täuflinge, Tauffamilien, Gemeinde) wahr und gehen sowohl in der sprachlichen Gestalt wie auf der Handlungsebene deutlicher auf sie ein. Liturgische Modelle für die Taufe als eigenständigen Gottesdienst wie als Einfügung oder Schwerpunkt im Gemeindegottesdienst sind darin ebenso berücksichtigt wie Modelle für Taufe und Trauung, für die Taufe Jugendlicher, für Tauffeste und anderes. Auch Formulare in englischer Sprache wurden aufgenommen.


Der Praxistest
Der Entwurf soll in den Glied- bzw. Mitglieds- und Gastkirchen nun achtzehn Monate lang erprobt werden. Stellungnahmen aus den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen werden bei den Gottesdienstreferaten der betreffenden Landeskirche gesammelt. Die Landeskirchen sind gebeten, bis zum 30.11.2019 ihre zusammenfassenden gliedkirchlichen Stellungnahmen an das Kirchenamt der EKD (Amtsbereich der VELKD bzw. Amtsbereich der UEK) zu senden. Nach einer Überarbeitung des Entwurfs soll die neue gemeinsame Taufagende Band III, Teil 1 der Agende der VELKD (1988) und Band 2 der Agende der Evangelischen Kirche der Union („Taufbuch“, 2000) ersetzen.

Nichtordinierte, die sich für die Taufagende interessieren, finden einen FRAGEBOGEN für Rückmeldungen hier. Antworten und Hinweise können direkt in das PDF-Dokument eingegeben werden. Bitte senden Sie dieses an die Arbeitsgruppe (E-Mail: gemeinsame.taufagende@ekd.de).

Der Text des Entwurfs zur Erprobung steht hier zum Download bereit.

Seit Ende 2019 ist die Erprobungsphase abgeschlossen. Der Erprobungsentwurf wird überarbeitet.

 

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