VELKD: Eine Kirche - Wie wird die VELKD geleitet?
Generalsynode
Die Generalsynode ist das gesetzgebende Organ der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Die Generalsynode besteht aus 50 Mitgliedern. Die Mitglieder der Generalsynode sind zugleich Mitglieder der Synode der EKD. 42 Mitglieder werden von den Landessynoden der Gliedkirchen der VELKD gewählt, acht werden vom Leitenden Bischof berufen. Die Generalsynode wird alle sechs Jahre neu gebildet. Sie tagt in der Regel einmal pro Jahr in Verbindung mit der Tagung der Synode der EKD. Die gegenwärtige Amtsperiode begann im Jahre 2009 und endet 2015.
Es wählen die
- Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
11 Mitglieder (davon vier ordinierte)
- Evang.-Luth. Kirche in Bayern
9 Mitglieder (davon drei ordinierte)
- Nordelbische Ev.-Luth. Kirche
8 Mitglieder (davon zwei ordinierte)
- Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
5 Mitglieder (davon zwei ordinierte)
- Ev. Kirche in Mitteldeutschland
3 Mitglieder (davon ein ordiniertes)
- Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig
2 Mitglieder (davon ein ordiniertes)
- Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs
2 Mitglieder (davon ein ordiniertes)
- Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe
2 Mitglieder (davon ein ordiniertes)
An der Spitze der Generalsynode steht ein Präsidium.
Das Präsidium wird im Verlauf der konstituierenden Tagung zu Beginn der jeweiligen Legislaturperiode gewählt.
Aktuell gehören dem Präsidium folgende Mitglieder an:
Präsident der Generalsynode:
Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Hartmann (Hamburg)
Erster Vizepräsident:
Superintendent Philipp Meyer (Hameln)
Zweiter Vizepräsident:
Pfr. Dr. Carsten Rentzing (Markneukirchen)
Beisitzerin:
Biologin Dr. Annekathrin Preidel (Erlangen)
Beisitzerin:
Medizinstudentin Pauline Villwock (Jena)
E-Mail: generalsynode (ät) velkd.de
Die Ausschüsse der 11. Generalsynode