Mit der Einführung wird zu den jeweiligen Diensten nicht nur die Vergewisserung gegeben, auf den Beistand Gottes vertrauen zu können. Die Einführung markiert auch öffentlich die Zuständigkeit in dem besonderen Dienst und ordnet die damit verbundene Verantwortung eindeutig zu.
Lange Zeit hat die Verabschiedung aus solchen Diensten liturgisch keine annähernd entsprechende Beachtung gefunden. In der Regel wurden bei der Einführung des Nachfolgers oder der Nachfolgerin im Amt Worte des Dankes und Segenswünsche als Abschied an diejenigen gerichtet, die aus dem Dienst ausscheiden. Im Unterschied zu Ordination und Einführung erfolgte der Abschied ohne einen Ritus. Inzwischen ist erkannt worden, dass die Verabschiedung aus einem kirchlichen Dienst wie jede Abschiedssituation im Leben von Menschen eine geistliche Herausforderung darstellt.
Wie der Glaube bei jedem Neuanfang der Stärkung bedarf, braucht unser Glaube auch beim Abschiednehmen und Hineingehen in einen neuen Lebensabschnitt Nahrung und Hilfe. Wir glauben ja: Gott geht mit, wenn wir kommen und wenn wir gehen. Daher ist den Gemeinden und den in einem bestimmten Dienst Stehenden zunehmend wichtig geworden, die Schwelle im Leben eines Menschen, die mit dem Ausscheiden aus dem Dienst überschritten werden muss, gottesdienstlich durch eine einprägsame Handlung zu gestalten.
Gefeiert wird nicht zuerst die Trennung vom Bisherigen, sondern das Hineingehen in ein Neues. Entsprechend ist das Proprium der Handlung durch Fürbitte, Zuspruch und ggf. Segnung bestimmt, soll aber auch Raum für einen Ritus der Entlastung geben.
--> Die liturgische Handreichung „Verabschiedung aus einem kirchlichen Dienst“ als pdf-Dokument