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Wiederaufnahme in die Kirche

Die Wiederaufnahme in die Kirche ist abhängig von der persönlichen Situation der Beteiligten, von dem jeweils besonderen Weg der Wiederannäherung an die Kirche und von dem Ort, an dem sie vollzogen wird. Grundsätzlich richtet sich die Wiederaufnahme nach dem Recht bzw. der Ordnung der jeweiligen Landeskirche. In der Handreichung sind nur spirituelle und gottesdienstliche Aspekte nach einer Wiederaufnahme im Blick. Leitend ist die Sicht, dass das Handeln der Kirche bei der Wiederaufnahme einladend sein soll und die Schwelle für Eintrittswillige möglichst niedrig gehalten wird. Das ist auch bei der Entscheidung zu beachten, ob eine Wiederaufnahme gottesdienstlich begangen werden soll.

--> Die Handreichung zur Wiederaufnahme in die Kirche als pdf-Dokument