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Was wir leisten - Theologie und "Lehre"

Leitlinien kirchlichen Lebens

Handreichung für eine kirchliche Lebensordnung

Im Oktober 2002 haben nach einem langen und intensiven, in Rückkoppelung an die Gliedkirchen erfolgten Prozess die Generalsynode und die Bischofskonferenz der VELKD in Bamberg die „Leitlinien kirchlichen Lebens – Handreichung für eine kirchliche Lebensordnung“ verabschiedet. Die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ ersetzen die „Ordnung des kirchlichen Lebens der VELKD“ von 1955. Die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ stellen für die VELKD und ihre Gliedkirchen einen Handlungs- und Orientierungsrahmen zu folgenden Feldern des kirchlichen Lebens dar:

A. Das gottesdienstliche Leben:
1. Gottesdienst;
2. Taufe;
3. Abendmahl;
B. Das Leben in der Gemeinde:
1. Lernen, Lehren, Konfirmieren;
2. Ehe, Familie, Partnerschaft;
3. Sterbe- und Trauerbegleitung, Bestattung;
C. Die institutionellen Rahmenbedingungen:
1. Kirchenmitgliedschaft;
2. Dienst, Mitarbeit und Leitung in Kirche und Gemeinde;
3. Geld, Vermögen und wirtschaftliches Handeln der Kirche;
D. Dimensionen kirchlichen Lebens:
1. Gestaltung der Gemeinschaft;
2. Seelsorge, Beratung, Beichte;
3. Diakonie;
4. Mission, Ökumene und Entwicklung;
5. Gesellschaftliche Verantwortung;
6. Öffentlichkeitsarbeit und Publizistik der Kirche.

Die einzelnen Abschnitte sind in der Regel dreifach gegliedert in: Wahrnehmung der Situation, Biblische Grundlagen und theologische Orientierung und Regelungen.

Die Leitlinien der VELKD sind in Buchfassung über den Buchhandel erhältlich (ISBN 3-579-05514-3) oder können hier als Download abgerufen werden.

Im Anschluss an die Verabschiedung durch die Generalsynode und die Bischofskonferenz hat in den Gliedkirchen der Vereinigten Kirche ein Rezeptionsprozess begonnen, der sich in den einzelnen Gliedkirchen aufgrund unterschiedlicher Situationen vor Ort unterschiedlich gestaltet hat und der zum Teil noch fortdauert.

Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat auf ihrer Herbsttagung 2004 in Amberg mit großer Mehrheit die Übernahme der "Leitlinien kirchlichen Lebens der Vereinigten Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD)" auch für die bayerische Landeskirche beschlossen. Im Vorwort des Landesbischofs der ELKB, Dr. Johannes Friedrich, heißt es: „Durch den Anhang konnten die Besonderheiten aufgenommen werden, die in der bayerischen Landeskirche gelten, ohne die gemeinsame Basis der VELKD – die sich in der Arbeit an den Leitlinien bewährt hat – zu verlassen.“

Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig
Nach der Verabschiedung der „Leitlinien“ durch Generalsynode und Bischofskonferenz der VELKD hat die Landessynode der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig ihren Gemeindeausschuss beauftragt, in Orientierung an den „Leitlinien“, zu den einzelnen Themen der „Leitlinien“ „Regelungen“ zu entwerfen, die die Situation der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig berücksichtigen. Diese Texte wurden zur Prüfung an den Rechtsausschuss der Landessynode übergeben. Ziel ist es gewesen, zeitnah alle erforderlichen Themenbereiche zu bearbeiten, so dass schließlich die nach wie vor gültige „Lebensordnung“, die 1956 in Braunschweig übernommen worden ist, ersetzt werden kann. Im Verlauf dieses Prozesses, der  noch nicht abgeschlossen ist, hat die Landessynode einzelne Kasualgesetze beschlossen und etliche Grundsatzbeschlüsse gefasst.

Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
In der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers sind die in den „Leitlinien kirchlichen Lebens“ behandelten Themen durch eigene Ausführungsbestimmungen und Kasualgesetze normiert. Deshalb war keine Übernahme des Regelungsteils der „Leitlinien“ erforderlich. Im Prozess der Novellierung der Kasualgesetze werden die Leitlinien umfassend berücksichtigt und der überwiegende Teil der Regelungen wortgleich ins Recht der hannoverschen Landeskirche übernommen. Darüber hinaus 
Finden die „Leitlinien“ als Orientierung und Argumentationshilfe aber auch bei Pastorinnen und Pastorinnen sowie Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern der Ev. –luth. Landeskirche Hannovers Beachtung.

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs
Auf Beschluss der Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs vom Frühjahr 2004 ersetzen mit Wirkung vom 1. April 2004 die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ als Kirchengesetz die ebenfalls kirchgesetzlich eingeführte „Lebensordnung der VELKD“ von 1955. Im Beschluss der Landessynode heißt es: „Die Landessynode nimmt die Erwartung der Gesellschaft nach Orientierung ernst und sieht in den „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands eine Orientierung für christliche Lebensgestaltung. In einer von Pluralität geprägten Gesellschaft bieten die Leitlinien eine Hilfe zur Klärung und zur Verständigung über Grundfragen christlichen Glaubens und Handelns. Nach evangelisch-lutherischem Verständnis vollzieht sich Orientierung in der bleibenden Spannung von Freiheit und Verbindlichkeit.“

Nordelbische Ev.-Luth. Kirche
In der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche hat eine synodale, d.h. kirchengesetzliche Rezeption der Leitlinien deswegen nicht stattgefunden, weil die VELKD selbst keine Inkraftsetzung durch ein Kirchengesetz vorgenommen hat.
In der Vikarsausbildung werden die Leitlinien vor allem im Kirchenrechtsunterricht (Amtshandlungsrecht) beachtet, und zwar immer als eine Art Aktualisierung der nordelbischen "Grundlinien für das kirchliche Handeln bei der Taufe, der Trauung und der Beerdigung" (diese wurden 1989 nach einem breiten Konsultationsprozess von der Kirchenleitung verabschiedet). Alle Vikarinnen und Vikare erhalten zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ein Exemplar der Leitlinien.
Nach Wahrnehmung in der NEK werden die Leitlinien in der Pastorenschaft häufig als Orientierungshilfe genutzt. Die Leitlinien werden vor allem als hilfreich in klärenden, gelegentlich auch ermahnenden Gesprächen zwischen den in der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche angesehen.

Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Die Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat die „Leitlinien kirchlichen Lebens der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands – Handreichung für eine kirchliche Lebensordnung“ beschlossen und mit einem Anschreiben zum Grad der Verbindlichkeit an die Verantwortlichen innerhalb der sächsischen Landeskirche weiter gegeben. In diesem Schreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, welche Ordnungen, Kirchengesetze bzw. Ausführungsverordnungen zu den in den Leitlinien behandelten Sachfragen innerhalb der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens nach wie vor in Kraft sind. Am Ende des Schreibens heißt es: „Die ‚Leitlinien kirchlichen Lebens’ sollen in der vorliegenden Form den Verantwortlichen in den Gemeinden und den Gemeindegliedern die Grundzüge kirchlichen Handelns und die Begründung dafür nahe bringen und verständlich machen. Sie bieten jedoch keine vollständige christliche Ethik oder eine vollständige Lehre von der Kirche. Sie sollen alle Interessierten darüber informieren, was Auftrag und Anliegen der Kirche ist.“ Auf der Grundlage der „Leitlinien“ sind inzwischen neue Ordnungen (z.B. eine neue Taufordnung) in Kraft gesetzt worden.

Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe
Die „Leitlinien kirchlichen Lebens der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands“ sind innerhalb der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe bereits in Gebrauch. Der Prozess, Regelungen, z.B. zu Kasualfragen, in Anlehnung an sie neu zu gestalten, ist noch im Gange.

Ev.-Luth. Kirche in Thüringen
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat auf ihrer Herbsttagung am 15. November 2003 einstimmig das „Kirchengesetz zur Übernahme der ‚Leitlinien kirchlichen Lebens’ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands als Rahmenordnung“ verabschiedet. Dieses ist am 1. Advent 2003 in Kraft getreten; zum selben Zeitpunkt ist das Kirchengesetz über die „Ordnung des kirchlichen Lebens“ der VELKD außer Kraft gesetzt worden.
Der Landeskirchenrat hat auf Bitte der Landessynode den Regelungsteil der „Leitlinien kirchlichen Lebens“ zusammen mit einem Vorwort und Anmerkungen für die Ev.-Luth. Kirche in Thüringen im Amtsblatt veröffentlicht. Darüber hinaus hat er diese Texte als Broschüre an die Kirchgemeinden, Superintendenturen sowie Einrichtungen und Werken der Landeskirche (mit dem Hinweis auf den in Buchform erhältlichen vollständigen Text der „Leitlinien“) verteilen lassen. Damit sind wichtige Voraussetzungen für eine weitreichende Verbreitung in der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen geschaffen worden.