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VELKD: Eine Kirche - Die Arbeit in den Ausschüssen und AGs

Rechtsausschuss der Kirchenleitung

Der Rechtsausschuss der Kirchenleitung hat 10 Mitglieder aus den Gliedkirchen der Vereinigten Kirche. Er wird von Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch, Hannover, geleitet. Neben den 7 juristischen Mitgliedern hat der Rechtsausschuss auch drei theologische Mitglieder. Geschäftsführer des Rechtsausschusses ist Oberkirchenrat Christian Frehrking aus dem Amt der VELKD. Ständige Gäste des Rechtsausschusses sind der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Generalsynode, die im Kirchenamt der EKD für Dienstrecht zuständige Oberkirchenrätin und ein juristisches Mitglied aus dem Konsistorium der Pommerschen Evangelischen Kirche. Korrespondierende Mitglieder des Rechtsausschusses kommen aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Rechtsfortbildung im Bereich des Pfarrerrechtes, des Disziplinarrechtes und des Kirchenbeamtenrechtes. Darüber hinaus werden grundlegende kirchenverfassungsrechtliche Probleme und staatskirchenrechtliche Fragestellungen beraten. Wichtig ist auch der Austausch über aktuelle Fragestellungen in Bezug auf die Rechtsetzung in den Gliedkirchen der Vereinigten Kirche sowie die Erörterung zur Auslegung und Anwendung des Rechts der Vereinigten Kirche und die Beratung aktueller Urteile und Beschlüsse der kirchlichen Gerichte. Neben der Kirchenleitung berät der Rechtsausschuss auch die Bischofskonferenz sowie die Organe des DNK/LWB.