(2) Die evangelisch-lutherische Kirche erkennt alle Taufen an, die nach dem Auftrag Jesu Christi mit Wasser im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen worden sind.
(3) Eine auf diese Weise vollzogene Taufe darf nicht wiederholt werden. Sie bleibt in jedem Fall gültig, auch wenn jemand bei Wiederaufnahme in die Kirche oder beim Übertritt in eine andere christliche Kirche eine Taufwiederholung wünscht.
(Textauszug aus den "Leitlinien kirchlichen Lebens")