(2) Darüber hinaus ist es Aufgabe aller Gemeindeglieder, die Eltern oder Sorgeberechtigten nicht getaufter Kinder bzw. diese selbst auf die Taufe hinzuweisen und zur Taufe einzuladen.
(3) Wo die Ordnung der Gliedkirche es zulässt, kann die Gemeinde auf Wunsch der Eltern Dank und Fürbitte für noch nicht getaufte Kinder im Gottesdienst aussprechen. Dies muss nach Form und Inhalt eindeutig von der Taufe unterschieden sein.
(Textauszug aus den "Leitlinien kirchlichen Lebens")