Beginn des Impressums
Amt der VELKD    » mehr
Zentrale: 0511 / 27 96 - 0   
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover

Pressestelle
Tel.: 0511 / 27 96 - 526
Fax: 0511 / 27 96 - 182

  • ABC
  • Schriftgröße Normal.
  • Schriftgröße Groß.
  • Schriftgröße Größer.
Information in English
Unser Selbstverständnis
Startseite

Suche nach Leben - Taufe - Regelungen

Taufaufschub bzw. Ablehnung einer Taufe

(1) Die Taufe von Kindern ist aufzuschieben, solange die Eltern oder Sorgeberechtigten die Taufvorbereitung, insbesondere das Taufgespräch verweigern. Die Taufe ist auch aufzuschieben, wenn ein Kind bei der Taufvorbereitung Widerspruch gegen den Vollzug der Taufe erkennen lässt. Sie ist abzulehnen, wenn ein Elternteil oder eine Sorgeberechtigte oder ein Sorgeberechtigter der Taufe widerspricht oder wenn die evangelische Erziehung des Kindes abgelehnt wird.

(2) Die Taufe von Erwachsenen ist aufzuschieben, solange sie nicht an einer Taufvorbereitung teilgenommen haben; sie ist abzulehnen, wenn sich ergibt, dass der Taufwunsch nicht ernsthaft ist.

(3) Das Bemühen der in Kirche und Gemeinde Verantwortlichen muss dahin gehen, die Gründe für eine Ablehnung der Taufe oder einen Taufaufschub zu beheben, sofern sie nicht im Willen der zu Taufenden selbst begründet sind.

(Textauszug aus den "Leitlinien kirchlichen Lebens")