Pressestelle
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(2) Die Taufe von Erwachsenen ist aufzuschieben, solange sie nicht an einer Taufvorbereitung teilgenommen haben; sie ist abzulehnen, wenn sich ergibt, dass der Taufwunsch nicht ernsthaft ist.
(3) Das Bemühen der in Kirche und Gemeinde Verantwortlichen muss dahin gehen, die Gründe für eine Ablehnung der Taufe oder einen Taufaufschub zu beheben, sofern sie nicht im Willen der zu Taufenden selbst begründet sind.
(Textauszug aus den "Leitlinien kirchlichen Lebens")