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Suche nach Leben - Ehe, Familie und Partnerschaft - Regelungen

Kriterien für den Umgang mit Nichtkirchenmitgliedern

Eine kirchliche Handlung anlässlich einer Eheschließung ist grundsätzlich auch möglich, wenn eine Ehepartnerin bzw. Ehepartner keiner oder einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft angehört. In diesem Fall ist im Gespräch zu klären, ob
  • dies dem ausdrücklichen Wunsch der evangelischen Ehepartnerin bzw. des evangelischen Ehepartners entspricht,
  • die andere Ehepartnerin bzw. der andere Ehepartner dem zustimmt und sich bereit erklärt, die wesentlichen Merkmale des christlichen Eheverständnisses zu achten,
  • sich die Eheleute bereits auf eine christliche Erziehung der Kinder geeinigt haben,
  • die evangelische Ehepartnerin bzw. der evangelische Ehepartner die Möglichkeit haben, ihren Glauben und ihre kirchliche Bindung in der Ehe zu leben,
  • nur eine solche religiöse oder weltanschauliche Eheschließungszeremonie daneben stattfindet, die im Heimatland der Nichtchristin bzw. des Nichtchristen zur rechtlichen Gültigkeit der Ehe notwendig ist.

(Textauszug aus den "Leitlinien kirchlichen Lebens")