Im Rechtsausschuss der Generalsynode werden die auf der Generalsynode zu beschließenden Gesetze und Verordnungen mit Gesetzesrang beraten. Der Rechtsausschuss gibt gegenüber der Generalsynode in der Regel durch den oder den Vorsitzenden ein beratendes Votum zu vorgelegten Gesetzen und Verordnungen ab. Neben den Sitzungen im Rahmen der Tagung der Generalsynode tritt der Rechtsausschuss in der Regel ein weiteres Mal im Jahr zusammen, um Voten im Rahmen des gliedkirchlichen Stellungnahmeverfahrens zu Gesetzen der Vereinigten Kirche abzugeben und um grundlegende Rechtsfragen zu erörtern.