Die Entschließung nimmt darin Bezug auf die Magdeburger Erklärung aus dem Jahre 2007, in der elf Konfessionen gegenseitig ihre Taufen anerkannt haben. Zudem wird die Forderung des Catholica-Beauftragten unterstützt, das gemeinsam formulierte Taufverständnis „in Verbindung mit dem ebenfalls bereits erreichten differenzierten Grundkonsens in der Rechtfertigungslehre weiter zu ergründen“.
Zur Stärkung der Ökumene sollen laut der Entschließung Wort-Gottesdienste, Tagzeitengebeten, Andachten und Taufgedächtnisfeiern möglichst oft gemeinsam begangen werden. „Die Generalsynode ruft alle Gemeinden eindringlich auf, vor Ort alle bereits bestehenden Möglichkeiten des gemeinsamen gottesdienstlichen Lebens voll auszuschöpfen“.
Des Weiteren nimmt die Entschließung der Generalsynode die Würdigung der Deutschlandreise Benedikt XVI. durch den Catholica-Beauftragten dankbar zur Kenntnis. Es sei anzuerkennen, „dass erstmals ein Papst eine Lutherstätte besucht hat und mittlerweile seine Begegnungen mit den evangelischen Kirchen auch die Gemeinschaft in Gottesdienst und Gebet mit großer ökumenischer Selbstverständlichkeit umfassen.“ Zugleich werde aber bedauert, dass während des Papstbesuches keine neuen Impulse für „das Zusammenwachsen der einen Kirche Jesu Christi“ gesetzt wurden.
Weitere Informationen im Internet unter www.velkd.de/Generalsynode2011.php