Im Rahmen der Plenardebatte ist unter anderem kontrovers diskutiert worden, ob die Vereinigte Kirche eine eigene Ausführungsbestimmung zum Paragraphen 39 des Pfarrdienstgesetzes der EKD beschließen solle. Danach könnten die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse und die Landeskirchen Regelungen darüber treffen, ob Pfarrer oder Pfarrerinnen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, im Pfarrhaus wohnen können oder nicht.
Die Generalsynode hat sich nach intensiver Debatte in geheimer Abstimmung mehrheitlich dafür ausgesprochen, keine solche ergänzende Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen. Leitend für diesen Beschluss war die Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD aus dem Jahr 2004. In dieser Empfehlung zum dienstrechtlichen Umgang mit eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen hatte die Bischofkonferenz festgestellt, dass die unterschiedlichen Positionen zu eingetragenen Lebenspartnerschaften und zu anderen gleichgeschlechtlichen Lebens-gemeinschaften als Ordnungsfragen nicht den Bekenntnisstand (status confessionis) berühren.
Weitere Informationen im Internet unter www.velkd.de/Generalsynode2011.php