Das Papier bekräftigt, dass die Berechtigung und der Auftrag zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung durch eine ordnungsgemäße Berufung in Form der Ordination oder der Beauftragung in einem Gottesdienst unter Gebet, Handauflegung und Segen übertragen werde. "Ordiniert" würden Personen, denen das Amt der öffentlichen Wortverkündigung zur Wahrnehmung eines die gesamten pfarramtlichen Aufgaben umfassenden Dienstes und der juristischen Verantwortlichkeit übertragen werde. Weitere Personen, wie etwa Prädikantinnen und Prädikanten, denen das Amt der öffentlichen Verkündigung übertragen werde, würden "beauftragt". Zur ordnungsgemäßen Ausübung dieses Auftrags gehöre es, dass die Beauftragten den Dienst in Abstimmung mit dem zuständigen Ordinierten wahrnehmen. Der Aufgabe, jeden Sonntag das Evangelium Gottes in Wort und Sakrament zu verkündigen, kann die evangelische Kirche nach den Worten des Leitenden Bischofs "nicht mehr überall nachkommen, wenn wir dies ausschließlich ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrern überlassen". Diese Herausforderung bestehe auch in anderen Kirchen.
Mit ihrer "Empfehlung" an die Gliedkirchen der VELKD will die Bischofskonferenz die öffentliche Verkündigung so ordnen, "dass in einer differenzierten Struktur hinreichend geeignete Personen bereitstehen, das Verkündigungsamt auszuüben". Die Gliedkirchen der VELKD seien jetzt gebeten, ihre Gesetzgebung und ihrer Praxis daraufhin zu überprüfen, ob sie diesen Empfehlungen entsprechen und gegebenenfalls auf Änderungen hinzuarbeiten. Zugleich wird die Kirchenleitung der VELKD gebeten, Grundsätze vorzulegen, auf deren Basis die Gliedkirchen die rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Berufung, Aus- und Fortbildung von Prädikantinnen und Prädikanten auf der Grundlage der Studie neu ordnen zu können. "Mit dieser Empfehlung wird also kein neuer Weg in der Praxis der Amts- und Ordinationsthematik unserer Kirchen eingeschlagen", unterstreicht der Leitende Bischof. Vielmehr gehe es darum, den in den letzten Jahrzehnten bereits eingeschlagenen Weg jetzt endlich einheitlich und theologisch durchdacht zu ordnen. Dieser Versuch habe auch das Ziel, "ökumenisch anschlussfähig" zu sein. Neben der innerlutherischen Verständigung wolle man auch dazu beitragen, innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) "eine breite Übereinstimmung zu erreichen, dass das Wort Gottes nur von denen öffentlich verkündigt wird und die Sakrament nur von denen verwaltet werden, die dazu ordentlich berufen sind".
Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) ist ein Zusammenschluss von acht Landeskirchen. Ihr gehören an: Bayern, Braunschweig, Hannover, Mecklenburg, Nordelbien, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Thüringen. Die VELKD repräsentiert rund 10,4 Millionen Gemeindeglieder. Leitender Bischof ist Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München), Landesbischof Hermann Beste (Schwerin) sein Stellvertreter. An der Spitze des Lutherischen Kirchenamtes in Hannover steht Präsident Dr. Friedrich Hauschildt.
Hannover, den 13.11.2006
Hinweis: Die Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD kann im Lutherischen Kirchenamt (Richard-Wagner-Str. 26, 30177 Hannover, Tel.: 0511/62 61 239, Fax: 0511/62 61 211, E-Mail: zentrale (ät) velkd.de) kostenlos angefordert sowie hier als (pdf-Datei) herunter geladen werden.