Zum so genannten Kopftuchstreit sagte Carstensen, die Landesregierung habe auf das Verbot des Tragens von Kopftüchern an öffentlichen Schulen verzichtet, weil damit auch das Tragen christlicher Symbole hätte verboten werden müssen. Damit würde die eigene christliche Tradition geleugnet, so Carstensen. „Zahlreiche Zuschriften aus allen Teilen der Bevölkerung unseres Landes haben uns dazu bewogen, auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten. Wir haben stattdessen den Hinweis des Bundesverfassungsgerichtes aufgegriffen, die religiöse Vielfalt an Schulen dafür zu nutzen, wechselseitige Toleranz zu üben“, sagte Carstensen.
Ahrensburg, den 16.10.2006
Diese Pressemitteilung wird auch durch den Regierungssprecher der Landesregierung Schleswig-Holstein verbreitet: Dr. Christian Hauck, Rüdiger Ewald, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel, Telefon 0431/988-704, E-Mail: landesregierung (ät) schleswig-holstein.de Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) ist ein Zusammenschluss von acht Landeskirchen. Ihr gehören an: Bayern, Braunschweig, Hannover, Mecklenburg, Nordelbien, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Thüringen. Die VELKD repräsentiert rund 10,4 Millionen Gemeindeglieder. Leitender Bischof ist Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München), Landesbischof Hermann Beste (Schwerin) sein Stellvertreter. Dem Lutherischen Kirchenamt in Hannover steht Präsident Dr. Friedrich Hauschildt vor. Einmal jährlich tagt im Oktober die Generalsynode der VELKD. Dieses Gremium umfasst 62 Vertreter aus den Gliedkirchen der VELKD. An der Spitze der Generalsynode steht als Präsident Richter Dirk Veldtrup (Hannover).