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Pressemitteilung

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Handreichung zur Entwidmung von Kirchengebäuden beschlossen

VELKD veröffentlicht gottesdienstliche Ordnung für Kirchen, die aufgegeben oder durch einen Neubau ersetzt werden – Kirchenleitung würdigt Arbeit des Rektors ihres Theologischen Studienseminars in Pullach bei München, Prof. Dr. Volker Weymann, der in den Ruhestand tritt
Hannover, den 24.03.2006

Die Kirchenleitung tagte am 23./24. März 2006 in Hannover
Das Kommuniqué im Wortlaut:

Theologisches Studienseminar
Die Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat sich in einem Gespräch mit dem Rektor ihres Theologischen Studienseminars in Pullach bei München, Prof. Dr. Volker Weymann, über die Arbeit dieser Einrichtung informieren lassen. Weymann tritt nach fast zwölfjähriger Tätigkeit zum 31. Mai in den Ruhestand. Die Kirchenleitung dankte dem Rektor für sein Engagement in der Fortbildungsarbeit in den Gliedkirchen der VELKD und darüber hinaus. Sie würdigte die Kursangebote, die gründlicher theologischer Studienarbeit dienen und sich durch Praxis- und Lebensbezug auszeichnen. Zudem fördern sie den individuellen Orientierungs- und Bildungsprozess von Pfarrerinnen und Pfarrern und tragen zu geistlicher Besinnung bei. Prof. Weymann hält es im Fortbildungsbereich für erforderlich, den Austausch über neue Wege kirchlicher Arbeit zu fördern sowie dem beruflich bedingten Burnout-Syndrom auch in der Pastorenschaft mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Zum Nachfolger Weymanns berief die Kirchenleitung im September letzten Jahres Oberkirchenrat Dr. Günther Wasserberg, Theologischer Ausbildungsreferent im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Weitere Informationen zum Theologischen Studienseminar finden Sie unter http://pullach.velkd.de/.

Liturgische Ordnung zur Entwidmung von Kirchengebäuden
Die Kirchenleitung hat die Veröffentlichung einer Handreichung für die Entwidmung von Kirchengebäuden beschlossen. Vorgelegt wurde die gottesdienstliche Ordnung vom Liturgischen Ausschuss der VELKD, der ein in der Protestantischen Kirche in den Niederlanden gebräuchliches Formular den Gegebenheiten in Deutschland angepasst hat. Aufgrund von Veränderungen in den Gemeinden kann es in wenigen Fällen dazu kommen, dass Kirchengebäude ganz aufgegeben oder durch einen Neubau ersetzt werden. Für die betroffene Gemeinde bedeutet dies einen tiefen Einschnitt, der als Amtshandlung gottesdienstlich gestaltet werden soll, um den Übergang zu bewältigen.

Hannover, den 24.03.2006


Hannover,