1) Die „Bibel in gerechter Sprache“ ist von keinem kirchlichen Gremium autorisiert und muss im Zusammenhang mit anderen Versuchen der Übersetzung oder Übertragung der Bibel geprüft und beurteilt werden.
2) Die „Bibel in gerechter Sprache“ kann eine Hilfe sein, auf Auslegungsprobleme und -möglichkeiten der Heiligen Schrift hinzuweisen. Diese sind innerhalb der „Bibel in gerechter Sprache“ durch die verschiedenen Übersetzerinnen und Übersetzer selbst ungleich bis widersprüchlich und in unterschiedlicher Qualität bearbeitet worden.
3) Die „Bibel in gerechter Sprache“ ist ungeeignet, als einzige Bibelübersetzung gebraucht zu werden. Denn viele Übersetzerinnen und Übersetzer lassen ausreichende Hinweise auf die kulturelle und religiöse Welt vermissen, in denen diese Texte entstanden sind. So entsteht oft ein falsches Bild des Textsinnes, das ein differenziertes Verständnis der biblischen Texte erschwert. Stattdessen tragen sie bewusst moderne Vorstellungen ein. Das widerspricht dem von der Reformation wieder eingeschärften Respekt vor der Heiligen Schrift.
4) Für den gottesdienstlichen Gebrauch hält die Bischofskonferenz der VELKD die „Bibel in gerechter Sprache“ darum für ungeeignet. Die Mitglieder der Konferenz werden in ihren Kirchen deutlich machen, dass die Luther-Übersetzung die Übersetzung ist, die im Gottesdienst verwendet wird und die die Grundlage für die agendarischen Texte ist.
5) Die Bischofskonferenz wird darauf achten, dass auch andere Übersetzungen in gleicher Weise sorgfältig geprüft und bewertet werden. Sie bittet das Amt der VELKD, ihr auf der nächsten Sitzung über die Debatte um die „Bibel in gerechter Sprache“ und andere Übersetzungen zu berichten.
Meißen/Hannover, den 06.03.2007