Nach dem Augsburger Bekenntnis soll "niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder die Sakramente reichen ohne ordnungsgemäße Berufung". (Artikel 14) Diese Berufung erfolgt in unserer Kirche durch die Ordination. Die Kirche überträgt das Recht und die Pflicht zum rechten Gebrauch der Sakramente denen, die zum Dienst im Amt der Kirche berufen sind. Sie sprechen über Brot und Wein die Einsetzungsworte und leiten auch die Austeilung. Daran wird der Auftrag deutlich. Andere Glieder der Gemeinde können nach gemeinsamer Vorbereitung an der Austeilung mitwirken.